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Die Rechte auf Arbeit und Bildung der Asylbewerber in der Europäischen Union
Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterwerfen Asylbewerber einem Arbeitsverbot. Die Kinder der Asylbewerber unterliegen nicht überall der allgemeinen Schulpflicht und haben in einzelnen Mitgliedstaaten keinen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht. Die Rechte auf Arbeit und Bildung, die in dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 völkerrechtlich kodifiziert sind, gelten jedoch für jedermann. Der Pakt kodifiziert Abwehrrechte ...

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